Wundversorgung zuhause: Kosten und Verordnung

Die Wundversorgung zuhause ist häusliche Krankenpflege. Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn ein Arzt die Versorgung verordnet. Auf dieser Seite lesen Sie, wie Sie die Verordnung bekommen, was die Krankenkasse zahlt und worum wir uns für Sie kümmern.

Wer zahlt die Wundversorgung?

Für gesetzlich Versicherte ist die Wundversorgung eine Leistung der Krankenkasse. Sie brauchen dafür eine Verordnung häuslicher Krankenpflege von Ihrem behandelnden Arzt. Wir rechnen dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie von uns monatlich eine Rechnung, einen Leistungsnachweis und eine Kopie der Verordnung. Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein.

Die Verordnung: so kommen Sie daran

Die Verordnung häuslicher Krankenpflege stellt Ihr behandelnder Arzt aus, zum Beispiel der Hausarzt, der Facharzt oder die Wundambulanz. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch die Klinik verordnen. Meist bringen Sie die erste Verordnung schon mit.

Haben Sie noch keine Verordnung, rufen Sie uns an. Wir kommen zu Ihnen, sehen uns die Wunde an und klären, ob eine Verordnung nötig ist und ob wir die Versorgung übernehmen können.

In drei Schritten zur Versorgung

  1. Sie oder Ihr Arzt rufen uns an: 0231 628 773 28, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.
  2. Wir kommen in der Regel innerhalb eines Werktages zu Ihnen und sehen uns die Wunde an.
  3. Liegt die Verordnung vor, beginnen wir mit der Versorgung.

Folgeverordnungen, Rezepte und Verbandmaterial

Die Folgeverordnungen beantragen wir für Sie und holen sie direkt in der Praxis ab. Auch um die Rezepte für das Verbandmaterial kümmern wir uns. Das Material besorgen wir für Sie, damit Sie und Ihre Angehörigen entlastet sind. Es wird über unseren Partner erfolgsbetont zu Ihnen nach Hause geliefert.

Ihr Pflegedienst bleibt

Wenn bereits ein Pflegedienst zu Ihnen kommt, ändert sich daran nichts. Grundpflege, Hauswirtschaft und andere Leistungen der Behandlungspflege wie die Medikamentengabe laufen weiter und werden wie bisher abgerechnet. Wir übernehmen ausschließlich die Wundversorgung und stimmen uns direkt mit Ihrem Pflegedienst ab.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad?

Nein. Die Wundversorgung ist häusliche Krankenpflege und eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Sie wird vom Arzt verordnet und hängt nicht von einem Pflegegrad ab.

Wie schnell können Sie mit der Versorgung beginnen?

Sie erreichen uns direkt am Telefon, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr. In der Regel kommen wir innerhalb eines Werktages nach Ihrem Anruf zu Ihnen.

Wir sind für Sie da

Rufen Sie uns an. Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar.