Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Worüber wird die Wundversorgung abgerechnet?
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege über die Wundversorgung ist eine Kassenleistung und wird über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet, dafür bedarf es lediglich einer Verordnung zur häuslichen Krankenpflege Ihres behandelnden Arztes.
Wenn Sie privat versichert sind, erstellen wir Ihnen einen monatlichen Leistungsnachweis, eine Kopie der Verordnung und Sie erhalten monatlich eine Rechnung, welche Sie dann mit allen Unterlagen bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ich habe bereits einen anderen Pflegedienst, kann dieser die bereits vereinbarten Leistungen weiter durchführen?
Die Antwort lautet ja. Selbst Leistungen aus dem SGBV (Sachleistungen) können unabhängig von unserer Versorgung weitergeführt werden.
z. B. Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Insulingabe u. v. m.
Für Leistungen aus dem SGBXI Katalog (Pflegeleistungen) wird auch weiterhin Ihr bestehender Pflegedienst zuständig sein und rechnet über ihr Pflegegeld ab.
z. B. Grundpflege, Hauswirtschaft u. v. m.
Warum werden Wundspüllösungen auf einem Privatrezept (grün) verordnet?
Generell werden Wundspüllösungen jeglicher Art in Eigenleistung gestellt, da diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Die „Häufig gestellten Fragen (FAQ)“ können Sie auch als Pdf downloaden.